Fertigstellung der Konzeptplanungen und der Ausstattungsplanung für die Modernisierung und Aufstockung eines Einfamilienhauses im Kreis Bergstraße…

Nachdem „raum in form– Innenarchitektur & Architektur“ im Mai 2023 mit der Grundlagenerarbeitung, den Konzept- und Ausstattungsplanungen sowie mit der Grobkostenschätzung für die Modernisierungs- und Aufstockungsmaßnahmen eines Einfamilienhauses im Kreis Bergstraße beauftragt wurde, begann das Projektteam wenige Tage nach der Auftragserteilung mit dem örtlichen Aufmaß.

In einem ausführlichen Konzept- Brainstorming mit den Bauherren und unter Berücksichtigung der von den Bauherren definierten Wünsche und Anforderungen, entwickelte das raum in form- Projektteam mehrere kreative und individuelle Ansätze zur innenarchitektonischen Gestaltung der geplanten Aufstockung des in den 1970-er Jahren errichteten Wohnhauses. Die im Anschluss erarbeiteten individuellen Konzeptentwürfe für die Modernisierung und Aufstockung des Wohnhauses wurden den Bauherren in einer umfangreichen Konzeptvorstellung und in Verbindung mit der Durchsprache der Grobkostenschätzung für die Baumaßnahmen präsentiert.

Für das zukünftige Zweifamilienhaus wurden pro Geschoss zwei unterschiedliche Konzepte erarbeitet, welche anschließend an die Konzeptpräsentation und nach den nachfolgenden Abstimmungen zwischen den Bauherren und dem Projektteam derzeit zu einem Finalkonzept zusammengefügt werden.

Das Einfamilienhaus befindet sich im Raum Bergstraße und umfasst zwei Geschosse mit einer Grundfläche von ca. 260 qm. Die von dem Projektteam erarbeiteten Gestaltungsvorschläge entsprachen genau dem von den Bauherren im Rahmen der Neukonzeptionierung ihres Einfamilienhauses gewünschten modernen Stil. Für ein gelungenes Gesamtensemble sind bei diesem Gestaltungskonzept natürliche Materialien gewählt worden, die im Innen- sowie im Außenbereich eingesetzt werden, um den Bezug beider Bereiche zueinander herzustellen. Der bewusste Einsatz von großen, bodentiefen Fenstern erzielt zukünftig den gewünschten Tageslichteinfall.


Im Erdgeschoss wird die offene Grundrissaufteilung beibehalten. Das Obergeschoss wird aufgeteilt, um dieses in Zukunft den beiden entstehenden Wohneinheiten zuzuschlagen. Die beiden Konzepte unterscheiden sich in der Größenordnung, da das Obergeschoss in einem Konzeptentwurf um einen Meter auskragen wird. Ein weiterer Unterschied ist die Formgebung der Treppe, die vom Obergeschoss der zweiten Wohneinheit zum ausgebauten Dachgeschoss führt. Um eine harmonische Einheit zu entwickeln, wurde bewusst der gleiche Bodenbelag für beide Geschosse der zweiten Wohneinheit verwendet. Um jedoch eine optische Zonierung des Wohnbereiches, der Küche und des Esszimmers zu erhalten, wurden Stufen als Raumtrennung integriert. Somit bietet der Wohnbereich eine separate Rückzugsmöglichkeit für die Bauherren.

Die zweite Hälfte des Obergeschosses wird von der Familie der ersten Wohneinheit als privater Bereich genutzt. Hierbei wurde der Bestand berücksichtigt, um die ursprünglichen Anschlüsse weiterhin nutzen zu können. Die Individual-Räume der zweiten Wohneinheit befinden sich im Dachgeschoss.

Das Dachgeschoss besteht aus einem Schlafzimmer, einem Master-Badezimmer, einem Arbeits- und Gästezimmer, welche zukünftig als Kinderzimmer umgenutzt werden sollen. Dieses Geschoss wurde unter dem Aspekt der Platzoptimierung und einer minimalistischen, modernen und hellen Gestaltung konzipiert. In den Dachschrägen finden sich eine Vielzahl von Einbauelementen wieder- diese beinhalten größtenteils Stauflächen. Durch die Aufteilung der Geschosse zu zwei Wohneinheiten entsteht eine klare Trennung der Kollektiv- und Individual-Bereiche.

Zusätzlich wurden bereits mit den verschiedenen entwickelten Konzepten mehrere Möglichkeiten zur energetischen Sanierung dargelegt. Diese Sanierungskonzepte werden im Anschluss und nach Erstellung des Finalkonzepts durch die Fachingenieure und einem Energieberater weiter detailliert.

Im nächsten Schritt wird nach Erstellung des Finalkonzeptes die Genehmigungsplanung der Aufstockung erstellt und eingereicht, um noch dieses Jahr mit den baulichen und förderungsfähigen Sanierungsmaßnahmen zu beginnen.