Im Raum Mainz erarbeitete „raum in form – Innenarchitektur & Architektur“ eine umfassende Projektstudie zur Transformation eines klassischen Einfamilienhauses in einen modernen Wohnkomplex mit mehreren Einheiten. Das Projekt zeigt exemplarisch, wie Bestandsimmobilien durch strategische Erweiterungen und eine intelligente Grundrissorganisation als zukunftsfähige Kapitalanlage neu positioniert werden können.
Ursprünglich war seitens des international tätigen Bauherrn lediglich eine energetische Sanierung für die Eigennutzung angedacht. Durch geänderte Lebensumstände verschob sich die Zielsetzung jedoch hin zu einer renditeorientierten Immobilienentwicklung. Die anspruchsvolle Topografie des Grundstücks in Hanglage bot dabei die ideale Voraussetzung, um das bestehende Gebäude nicht nur zu modernisieren, sondern durch einen substanziellen, seitlichen Anbau zu ergänzen. Beide Volumina – Bestand und Neubau – werden durch ein durchgängiges, neu aufgesetztes Staffelgeschoss architektonisch miteinander verbunden. Um die Erschließung des höhergelegenen Gartengrundstücks zu gewährleisten, wurde die bestehende Außentreppe als überbauter Durchgang unterhalb des neuen Staffelgeschosses in die Architektur integriert.
Zur optimalen Ausschöpfung des baulichen und wirtschaftlichen Potenzials entwickelte „raum in form – Innenarchitektur & Architektur“ zunächst zwei unterschiedliche Konzeptvarianten, die im Folgenden detailliert vorgestellt werden.
Konzept 1: Weitläufige Grundrisse und großzügige Einheiten
Die erste Entwurfsvariante konzentrierte sich auf die Schaffung von insgesamt fünf großzügigen Wohneinheiten. Das ehemalige Kellergeschoss des Bestandsgebäudes, welches aufgrund der Hanglage auf Straßenniveau liegt, wurde in das neue Erdgeschoss transformiert und beherbergt eine autarke, vollständig barrierefreie Wohneinheit.
Der neue, rechte Gebäudeteil wurde in diesem Konzept als weitreichende Maisonette-Wohnung über zwei Etagen (Erd- und erstes Obergeschoss) angelegt. Die offene Treppenanlage wurde hierbei direkt im Eingangsbereich positioniert, um kurze Wege in die oben liegenden Schlaf- und Badezimmer zu ermöglichen. Im ersten Obergeschoss des Altbaus wurde eine weitere, sehr geräumige Wohneinheit vorgesehen, die über die rückwärtige Außentreppe erschlossen wird.
Das neu aufgesetzte zweite Obergeschoss (Staffelgeschoss) überspannt beide Baukörper und wurde in zwei weitläufige Wohnungen unterteilt. Der Entwurf sah vor, die Wohn- und Kochbereiche konsequent zur ruhigen Gartenseite auszurichten, während die privaten Schlaf- und Rückzugsräume straßenseitig angeordnet wurden. Jede der fünf Wohneinheiten erhielt in diesem Konzept einen eigenen, klar zugewiesenen privaten Außenbereich in Form von Terrassen, Gärten oder Dachterrassen.
Konzept 2: Modifizierte Erschließung und Raumzentrierung
Die zweite Konzeptvariante behielt die barrierefreie Einheit im Erdgeschoss des Bestandsgebäudes bei, da massive statische Wände hier kaum wirtschaftliche Spielräume zuließen. Signifikante Änderungen gab es jedoch im neu errichteten Anbau: Die Erschließung der Maisonette-Wohnung wurde grundlegend neu organisiert. Die Treppe wurde aus dem Eingangsbereich in den hinteren, privateren Teil der Wohnung verlegt. Der so gewonnene Raum unter der Treppenkonstruktion wurde architektonisch in das offene Wohnkonzept integriert und als Standort für den Essbereich mit abgehängten Designleuchten definiert.
Auch im Staffelgeschoss wurden die Grundrisse neu zoniert. In der linken Einheit (Bestand) verschmolzen Küche, Ess- und Wohnbereich zu einer durchgehenden, loftartigen Fläche mit einem großformatigen Fensterelement, das einen direkten Austritt auf die Dachterrasse ermöglicht. In der rechten Einheit (Neubau) wurden die Sanitär- und Garderobenbereiche in den vorderen Bereich verlegt. Das kommunikative Zentrum aus Wohnen und Kochen rückte in die Mitte der Wohnung und wird in dieser Variante ausschließlich über die Westseite belichtet.
Finalkonzept: Flächeneffizienz und Maximierung der Einheiten
Nach einer intensiven Planungsphase mit dem Bauherrn wurden die besten Elemente beider Konzepte vereint und die Wirtschaftlichkeit durch die Erhöhung auf insgesamt sechs Wohneinheiten weiter maximiert.
Im barrierefreien Erdgeschoss des Bestandsgebäudes wurde ein ursprünglich geplantes Gäste-WC zugunsten eines zusätzlichen, vielseitig nutzbaren Zimmers (z.B. für eine Pflegekraft) aufgelöst. Das rollstuhlgerechte Hauptbad wurde in den hinteren, hangseitigen Bereich der Wohnung verlegt, da dieser weniger natürliches Tageslicht erfordert. Für den Maisonette-Neubau fiel die Entscheidung auf die Grundrisslösung aus Konzept 1 mit der Treppe im vorderen Eingangsbereich, was Familien eine direktere Erschließung der Individualräume ermöglicht.
Der massivste Eingriff des Finalkonzepts erfolgte im ersten Obergeschoss des Bestandsgebäudes: Die ursprünglich als eine große Einheit geplante Etage wurde in zwei separate Wohnungen unterteilt. Neben einer weiterhin großzügigen Familienwohnung mit offenem Wohn-Essbereich entstand ein zusätzliches, kompaktes Apartment. Dieses wurde im hinteren Bereich positioniert und mit einer eigenen Zuwegung versehen – ideal nutzbar als Studenten- oder Single-Apartment.
Außenanlagen und vorausschauende Genehmigungsplanung
Parallel zur Architektur entwickelte das Planungsteam detaillierte Konzepte für die Gartenbereiche. Im Finalkonzept fiel die Entscheidung auf eine gemeinschaftlich genutzte Gartenlandschaft, die das starke Gefälle des Grundstücks aufgreift. Dezent beleuchtete Treppenelemente, eine voll ausgestattete Außenküche und zonierte Spielbereiche für Kinder schaffen hier eine hohe Aufenthaltsqualität für alle Bewohner.
Ein entscheidender Faktor des Finalkonzepts war zudem die baurechtliche Strategie für das neue Staffelgeschoss. Anstatt die Dachterrassen über beide Seiten des Gebäudes zu verteilen, wurde das gesamte zweite Obergeschoss zur Straßenseite hin zurückgestaffelt und die Dachterrasse rückwärtig über die volle Gebäudebreite gezogen. Durch diesen architektonischen Kniff bewahrt das Gebäude von der Straße aus seine ortsübliche, zweigeschossige Optik und fügt sich harmonisch in die Nachbarschaft ein – ein zentrales Argument, um die Genehmigungsfähigkeit des massiven Bauvorhabens sicherzustellen und dem Grundstück eine signifikante, planungsrechtlich abgesicherte Wertsteigerung zu verleihen.